Weihnachtslieder herunterladen: legale Quellen
Viele klassische Weihnachtslieder wie „Stille Nacht“ oder „O Tannenbaum“ sind gemeinfrei, ihre Noten und Texte dürfen Sie frei nutzen. Für fertige Aufnahmen gilt das meist nicht: Sie kaufen sie legal in Musik-Shops, hören sie offline im Streaming-Abo oder nutzen ausdrücklich freigegebene Einspielungen. Für Feiern mit Publikum ist zusätzlich die GEMA ein Thema.
Was ist bei Weihnachtsliedern frei?
Ein Musikstück ist in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des letzten beteiligten Urhebers (Komponist und Texter) gemeinfrei (§ 64 UrhG). Das trifft auf die meisten traditionellen Lieder zu, etwa „Stille Nacht, heilige Nacht“, „O du fröhliche“, „Alle Jahre wieder“, „Leise rieselt der Schnee“ oder „Es ist ein Ros entsprungen“.
Dabei müssen Sie drei Ebenen unterscheiden:
| Ebene | Beispiel | Frei nutzbar? |
|---|---|---|
| Melodie und Originaltext | „Stille Nacht“ von Gruber und Mohr | ja, gemeinfrei |
| Neue Bearbeitung oder Übersetzung | moderner Chorsatz, neues Arrangement | nur mit Erlaubnis, solange der Bearbeiter geschützt ist |
| Konkrete Aufnahme | CD-Einspielung eines Chors | meist geschützt durch Leistungsschutzrechte von Musikern und Label |
Moderne Weihnachtshits wie „Last Christmas“ oder „All I Want for Christmas Is You“ sind vollständig geschützt. Sie bekommen sie nur über lizenzierte Shops oder Streaming. Die allgemeinen Regeln erklärt Ist Herunterladen legal?
Noten und Texte kostenlos
Wer selbst singt oder spielt, braucht vor allem Noten:
- IMSLP (Petrucci-Musikbibliothek): Unter
imslp.orgstehen Scans alter Notenausgaben, darunter viele Weihnachtslieder und Weihnachtsoratorien. Achten Sie auf den Hinweis zur Gemeinfreiheit in Deutschland bzw. der EU, da manche Ausgaben nur in Kanada frei sind. - Wikisource und Wikimedia Commons: Liedtexte in Originalfassung sowie teils Notensatz und Aufnahmen mit freier Lizenz.
- Kirchengemeinden und Musikschulen: Viele stellen Liedblätter für ihre eigenen Veranstaltungen bereit. Prüfen Sie, ob die Weitergabe erlaubt ist.
Liederbücher mit modernen Klaviersätzen oder Gitarrengriffen sind in der Regel geschützt, auch wenn das Lied selbst alt ist. Kopieren Sie solche Seiten nicht für Dritte.
Freie Aufnahmen und Playbacks
Für frei nutzbare Einspielungen eignen sich:
- Musopen (
musopen.org): Aufnahmen klassischer Werke, die ausdrücklich gemeinfrei oder unter freier Lizenz stehen. Für einige Downloads ist eine Registrierung nötig. - Wikimedia Commons: Aufnahmen traditioneller Lieder mit Lizenzangabe auf jeder Dateiseite.
- Plattformen für lizenzfreie Musik: Instrumentale Weihnachtsstücke für Videos oder Präsentationen, siehe GEMA-freie Musik herunterladen.
Bei Creative-Commons-Lizenzen gilt: Namensnennung beachten (Kennzeichen BY), bei NC keine kommerzielle Nutzung, bei ND keine Bearbeitung.
Karaoke und Playbacks: Instrumentalversionen zum Mitsingen kaufen Sie als Download in Musik-Shops, meist unter Suchbegriffen wie „Karaoke“ oder „Playback“. Viele Streaming-Dienste haben eigene Karaoke-Playlists, einige blenden auch Liedtexte synchron ein. Videos auf YouTube dürfen Sie streamen, aber nicht über Converter-Seiten herunterladen. Diese verstoßen gegen die Nutzungsbedingungen und verbreiten häufig Schadsoftware.
Lizenzierte Downloads und Streaming
Für bekannte Einspielungen und aktuelle Hits sind diese Wege legal:
- Kauf als Datei: Im iTunes Store oder bei Amazon gekaufte Titel sind ohne Kopierschutz und laufen auf jedem Gerät. Weitere Shops nennt MP3 legal herunterladen.
- Streaming offline: Weihnachts-Playlists in Spotify, Apple Music, Amazon Music oder Deezer laden Sie mit Abo herunter, etwa für die Autofahrt zu den Verwandten.
- Bandcamp: Unabhängige Künstler und Chöre verkaufen dort Weihnachtsalben als Datei.
Laden Sie Titel rechtzeitig im WLAN: Im Dezember sind Downloads im Mobilfunknetz an vollen Orten oft langsam.
Musik auf Weihnachtsfeiern und Märkten
Privat zu Hause oder im Familienkreis dürfen Sie gekaufte oder gestreamte Musik abspielen. Anders bei öffentlichen Veranstaltungen: Weihnachtsmarkt, Vereinsfeier mit Gästen, Firmenfeier oder Musik im Laden gelten als öffentliche Wiedergabe. Dafür ist für geschützte Musik eine Lizenz der GEMA nötig.
Ist das Lied selbst gemeinfrei, verlangt die GEMA für das Werk nichts. Spielen Sie aber eine geschützte Aufnahme oder ein geschütztes Arrangement ab, kann trotzdem eine Lizenz nötig sein. Sicher sind Live-Darbietungen gemeinfreier Lieder nach alten Noten oder Aufnahmen mit freier Lizenz. Streaming-Abos für Privatkunden decken die öffentliche Wiedergabe nicht ab.
Kitas, Schulen und Kirchengemeinden haben teils eigene Rahmenverträge. Fragen Sie beim Träger nach, bevor Sie für eine Feier mit Eltern Musik zusammenstellen.
Häufige Fragen
Darf ich gemeinfreie Weihnachtslieder in einem YouTube-Video singen?
Ja, wenn Sie die Melodie selbst singen oder spielen. Verwenden Sie dabei keine geschützte Begleitaufnahme und kein geschütztes Arrangement. Die automatische Inhaltserkennung von YouTube kann trotzdem anschlagen, wenn Ihre Version einer bekannten Aufnahme stark ähnelt.
Wo finde ich Weihnachtslieder für Kinder?
Traditionelle Kinderlieder wie „Morgen kommt der Weihnachtsmann“ oder „Kling, Glöckchen“ sind gemeinfrei, Noten finden Sie auf IMSLP oder Wikimedia Commons. Moderne Kinder-Weihnachtsalben gibt es in Musik-Shops und bei Streaming-Diensten.
Sind Weihnachtslieder-Apps mit Gratis-Downloads seriös?
Apps, die aktuelle Hits kostenlos als Datei anbieten, haben in aller Regel keine Lizenz. Sie finanzieren sich über Werbung und verlangen oft unnötige Berechtigungen. Nutzen Sie stattdessen die genannten legalen Quellen.
Brauche ich für Hintergrundmusik in einem Weihnachtsvideo eine Lizenz?
Für geschützte Musik ja. Für Videos eignen sich gemeinfreie Aufnahmen mit freier Lizenz oder lizenzfreie Musik, deren Bedingungen ausdrücklich die Nutzung in Videos erlauben.