Rechnungsvorlage herunterladen: mit allen Pflichtangaben

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Kostenlose Rechnungsvorlagen gibt es direkt in Word, Excel und LibreOffice unter „Datei › Neu“. Bevor Sie eine Vorlage nutzen, prüfen Sie, ob sie alle Pflichtangaben nach § 14 Umsatzsteuergesetz enthält – viele Gratis-Muster sind auf den US-Markt zugeschnitten. Für Rechnungen an andere Unternehmen kommt außerdem schrittweise die Pflicht zur E-Rechnung, für die eine Word- oder PDF-Vorlage nicht mehr genügt.

Kostenlose Vorlagen finden

Vorsicht bei Websites, die „Rechnungen kostenlos online erstellen“ anbieten und erst beim Download oder nach einigen Rechnungen ein Abo verlangen. Lesen Sie die Bedingungen, bevor Sie Kundendaten eintragen (Abofallen vermeiden). Kundendaten in fremden Online-Diensten unterliegen außerdem der DSGVO: Sie brauchen dann in der Regel einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter.

Pflichtangaben auf einer Rechnung

Nach § 14 Abs. 4 UStG muss eine Rechnung über 250 Euro brutto folgende Angaben enthalten. Prüfen Sie Ihre Vorlage Punkt für Punkt:

PflichtangabeHinweis
Vollständiger Name und Anschrift von Ihnen und vom KundenBei Firmen inklusive Rechtsform
Steuernummer oder Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerIhre eigene; die USt-IdNr. des Kunden zusätzlich bei EU-Geschäften
AusstellungsdatumDatum der Rechnung
Fortlaufende RechnungsnummerEinmalig vergeben, ohne Dopplungen
Menge und Art der Lieferung bzw. Umfang und Art der LeistungKonkret, nicht nur „Beratung“ ohne Zeitraum
Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Lieferung oder LeistungAuch wenn identisch mit dem Rechnungsdatum (dann Hinweis „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“)
Nettobetrag, nach Steuersätzen aufgeschlüsseltGetrennt nach 19 % und 7 %
Steuersatz und SteuerbetragOder Hinweis auf eine Steuerbefreiung
Vorab vereinbarte EntgeltminderungenEtwa Skonto oder Rabatte
Hinweis auf AufbewahrungspflichtNur bei Leistungen an einem Grundstück für Privatkunden

Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto genügen nach § 33 UStDV weniger Angaben: Ihr Name und Ihre Anschrift, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz. Nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen sind Bankverbindung, Zahlungsziel und Kontaktdaten.

Bei Reverse-Charge-Leistungen, etwa an Unternehmen in anderen EU-Staaten, gehört der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ auf die Rechnung. Lassen Sie sich hier im Zweifel von einer Steuerberatung helfen.

Hinweis für Kleinunternehmer

Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus. Auf der Rechnung muss stattdessen ein Hinweis auf die Steuerbefreiung stehen, zum Beispiel:

„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ oder „Steuerbefreiung nach § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung).“

Löschen Sie in der Vorlage dann die Zeilen für Umsatzsteuer vollständig. Weisen Sie als Kleinunternehmer versehentlich Umsatzsteuer aus, schulden Sie diesen Betrag dem Finanzamt. Die Umsatzgrenzen der Regelung wurden in den letzten Jahren mehrfach angepasst; aktuelle Werte nennt das Bundesfinanzministerium.

E-Rechnung: Wann reicht eine Vorlage nicht mehr?

Eine E-Rechnung ist keine PDF, sondern ein strukturierter Datensatz, den Buchhaltungssoftware automatisch einlesen kann. In Deutschland gelten die Formate XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD (PDF mit eingebetteten XML-Daten, ab geeigneten Profilen). Für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen gilt:

Mit einer Word- oder Excel-Vorlage allein erzeugen Sie keine gültige E-Rechnung. Dafür brauchen Sie eine Buchhaltungs- oder Rechnungssoftware mit XRechnung- bzw. ZUGFeRD-Export. Viele Programme für Selbstständige bieten das inzwischen an. Für Rechnungen an Bundesbehörden gilt die E-Rechnungspflicht schon länger.

Hinweis

Diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich sind das Umsatzsteuergesetz und die Schreiben des Bundesfinanzministeriums in der jeweils aktuellen Fassung.

Praxis-Tipps: Nummern, Versand, Aufbewahrung

Häufige Fragen

Brauche ich als Privatperson eine Rechnungsvorlage?

Für gelegentliche Privatverkäufe, etwa über Kleinanzeigen, sind Sie nicht zur Rechnung verpflichtet. Eine formlose Quittung mit Datum, Gegenstand, Preis und Unterschrift genügt.

Muss eine Rechnung unterschrieben sein?

Nein. Eine Unterschrift ist keine Pflichtangabe, auch nicht bei PDF-Rechnungen per E-Mail.

Darf ich mit dem Handy Rechnungen schreiben?

Ja, wenn alle Pflichtangaben enthalten sind. Excel und andere Tabellen-Apps öffnen Vorlagen auch auf Smartphones, die Bearbeitung ist aber am Computer deutlich komfortabler.

Was passiert bei fehlenden Pflichtangaben?

Der Kunde kann den Vorsteuerabzug bei einer Prüfung verlieren und wird eine korrigierte Rechnung verlangen. Für Sie bleibt die Forderung bestehen, die Zahlung verzögert sich aber oft.