Freeware, Shareware und Open Source: die Unterschiede
Freeware ist dauerhaft kostenlos, aber meist nicht quelloffen und oft nur privat nutzbar. Shareware dürfen Sie testen und müssen danach bezahlen. Open-Source-Software ist frei nutzbar, auch gewerblich, und ihr Quellcode öffentlich. Dazu kommen Freemium-Modelle, bei denen eine Grundversion gratis ist und Zusatzfunktionen kosten. Entscheidend ist immer die Lizenz – sie regelt, was Sie mit dem Programm tun dürfen.
Die Modelle im Überblick
| Modell | Kosten | Gewerbliche Nutzung | Quellcode |
|---|---|---|---|
| Freeware | Kostenlos | Oft ausgeschlossen oder kostenpflichtig | Nicht einsehbar |
| Shareware / Testversion | Kostenlos für begrenzte Zeit oder mit Einschränkungen | Nach Kauf je nach Lizenz | Nicht einsehbar |
| Open Source | In der Regel kostenlos | Erlaubt | Öffentlich, darf verändert werden |
| Freemium | Grundversion kostenlos, Erweiterungen oder Abo kostenpflichtig | Häufig nur in Bezahlversion | Meist nicht einsehbar |
| Gemeinfrei (Public Domain) | Kostenlos | Erlaubt | Unterschiedlich |
Freeware
Freeware dürfen Sie kostenlos herunterladen und unbefristet nutzen. Der Hersteller behält aber alle Rechte: Sie dürfen das Programm nicht verändern und oft auch nicht weiterverbreiten. Viele Freeware-Lizenzen erlauben ausdrücklich nur die private, nicht kommerzielle Nutzung. Ein bekanntes Beispiel sind Fernwartungsprogramme wie TeamViewer, die für Privatpersonen kostenlos sind, für Firmen aber eine Lizenz voraussetzen.
Freeware finanziert sich unterschiedlich: als Werbung für eine Bezahlversion, über Spenden – oder über Zusatzangebote im Installer. Letzteres ist der Grund, warum Sie bei der Installation von Freeware besonders aufmerksam sein sollten (Bundle-Software vermeiden).
Shareware und Testversionen
Shareware folgt dem Prinzip „erst testen, dann kaufen“. Typische Einschränkungen:
- Zeitlich begrenzt: Die volle Version läuft eine bestimmte Anzahl Tage.
- Funktional begrenzt: Speichern, Export oder bestimmte Werkzeuge sind gesperrt.
- Mit Hinweisen: Erinnerungsfenster („Nag-Screens“) oder ein Wasserzeichen im Ergebnis.
Der Begriff Shareware ist etwas aus der Mode gekommen; heute heißt es meist „Testversion“ oder „Trial“. Wichtig ist der Unterschied zwischen einer Testversion, die einfach endet, und einer Testphase mit hinterlegter Zahlungsart, die automatisch in ein Abo übergeht. Letztere müssen Sie aktiv kündigen – mehr dazu unter Abofallen vermeiden. Nach Ablauf einer Testversion „Reset-Tools“ oder Schlüsselgeneratoren zu verwenden, ist ein Lizenzverstoß und eine häufige Quelle für Schadsoftware.
Open Source
Bei Open-Source-Software ist der Quellcode öffentlich. Jeder darf das Programm nutzen, untersuchen, verändern und weitergeben – unter den Bedingungen der jeweiligen Lizenz. Bekannte Beispiele sind LibreOffice, VLC, GIMP, Firefox und 7-Zip.
| Lizenztyp | Beispiele | Was er bedeutet |
|---|---|---|
| Copyleft | GPL | Wer veränderte Versionen weitergibt, muss sie unter derselben Lizenz und mit Quellcode weitergeben. |
| Schwaches Copyleft | LGPL, MPL | Copyleft gilt nur für die Bibliothek bzw. die geänderten Dateien selbst. |
| Freizügig (permissiv) | MIT, BSD, Apache | Fast beliebige Nutzung, auch in geschlossener Software; Urheberhinweis muss erhalten bleiben. |
Für Privatanwender ist die Lizenzart selten relevant: Nutzen dürfen Sie Open-Source-Programme ohne Einschränkung. Wichtig wird sie erst, wenn Sie Code selbst weitergeben oder in eigene Produkte einbauen. Ein Vorteil von Open Source: Unabhängige Fachleute können den Code prüfen. Eine Garantie für Sicherheit ist das allerdings nicht.
Freemium und werbefinanzierte Software
Bei Freemium ist die Grundfunktion kostenlos, mehr gibt es gegen Einmalzahlung oder Abo. Das ist bei Apps inzwischen das häufigste Modell. Daneben gibt es Software, die sich über eingeblendete Werbung finanziert – teils mit der Möglichkeit, sie per Kauf zu entfernen. Prüfen Sie im App-Store-Eintrag unter „In-App-Käufe“ bzw. „Enthält Werbung“, was Sie erwartet.
Auch „kostenlos“ beworbene Dienste bezahlen Sie manchmal mit Daten. Ein Blick in die Datenschutzerklärung bzw. die Datenschutzangaben im Store zeigt, welche Daten erhoben und weitergegeben werden.
Lizenzfallen erkennen
- „Kostenlos für den privaten Gebrauch“: Wer das Programm im Verein, als Selbstständiger oder im Homeoffice für den Arbeitgeber nutzt, braucht oft eine Lizenz. Hersteller erkennen gewerbliche Nutzung teils automatisch und sperren dann Funktionen.
- Nachgebaute Download-Seiten: Gerade bei Open-Source-Programmen gibt es Seiten, die das kostenlose Programm gegen Geld oder mit Zusatzsoftware anbieten. Die Lizenz erlaubt das Weitergeben zwar oft, seriös ist es nicht. Laden Sie direkt beim Projekt und achten Sie auf gefälschte Download-Buttons.
- Lizenzschlüssel von Billig-Händlern: Sehr günstige Schlüssel für Bezahlsoftware stammen oft aus fragwürdigen Quellen und können später gesperrt werden.
- Testphase mit Zahlungsdaten: Endet nicht von selbst, sondern verlängert sich kostenpflichtig.
Die Lizenz finden Sie im Installer, im Menü Hilfe › Über bzw. Info des Programms, in einer Datei namens LICENSE oder auf der Website des Herstellers. Grundsätzliches zur Rechtslage beim Herunterladen erklärt Ist Herunterladen legal?
Häufige Fragen
Ist Open-Source-Software immer kostenlos?
Fast immer, aber nicht zwingend. Die Lizenz erlaubt auch den Verkauf. Manche Projekte verkaufen fertige Versionen oder Support, während der Quellcode frei bleibt.
Darf ich Freeware an Freunde weitergeben?
Das regelt die Lizenz. Viele Hersteller erlauben die unveränderte Weitergabe, andere nicht. Am sichersten ist es, den Link zur offiziellen Download-Seite weiterzugeben.
Ist Freeware sicherer als Shareware?
Nein, das Lizenzmodell sagt nichts über die Sicherheit aus. Entscheidend sind der Hersteller, die Download-Quelle und regelmäßige Updates.
Was ist „Abandonware“?
So nennt man alte Software, die der Hersteller nicht mehr verkauft. Das Urheberrecht gilt trotzdem weiter. Legal ist der Download nur, wenn der Rechteinhaber das Programm ausdrücklich freigegeben hat.